Einleitung Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ergänzen die eventuellen besonderen, schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen. Sie kommen bei jedem gegenwärtigen oder künftigen Geschäft zur Anwendung, vorbehältlich der zwingenden Gesetzesnormen. Die Parteien haben davon Kenntnis und akzeptieren deren Inhalt.
1. Annahme der Aufträge Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die WellPack AG schriftlich, allenfalls per Fax oder per Mail dem Kunden bestätigt hat, dass sie seine Bestellung und dessen Inhalt annimmt. Die Schriftform ist bei schriftlicher oder elektronischer Übermittlung gewahrt, auch wenn das Schriftstück nicht unterzeichnet ist. Von der WellPack AG formulierte Angebote sind nur 60 Tage gültig. Angebote, die aufgrund unpräziser Vorlagen erfolgen, sind Richtofferten, welche für die WellPack AG keinenfalls verbindlich sind. Ziffer 2 Absatz 2 und Ziffer 6 sind vorbehalten.
2. Preise Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer sowie allfällige weitere Taxen werden separat ausgewiesen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die WellPack AG berechtigt ist, bis zur Erteilung des „Gut zur Ausführung“, ihre Preise den Marktbedingungen anzupassen.
3. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
4. Zahlungsverzug Wenn bis zum Datum, welches sich aus vorgenannter Ziffer 3 „Zahlungsbedingungen“ ergibt, nicht der gesamte Rechnungsbetrag bezahlt worden ist, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab diesem Datum ist ein Verzugszins von 5 % geschuldet. Ferner ist die WellPack AG berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, ohne dass der Kunde seinerseits Anspruch auf Schadenersatz und Verzugszinsen hat. Im Übrigen behält sich die WellPack AG die Ausübung der in Art. 102 ff. OR festgehaltenen Rechte, namentlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
5. Lieferung Die Lieferung erfolgt CPT Warenempfangsort, EXW Einsiedeln oder EXW Olten/Winznau (Incoterms 2010). Ziffer 8 bleibt vorbehalten.
6. Liefertermine Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung erwähnten Liefertermine gelten annäherungsweise und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Selbst in diesem Fall ist die WellPack AG nicht haftbar, wenn der Termin wegen eines ausserhalb ihres Einflussbereiches liegenden Grundes oder aufgrund ungewöhnlichem Geschäftsgang nicht eingehalten wird. Sofern die WellPack AG haftbar ist, ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
7. Liefermenge Standardverpackungen ab Lager werden stückgenau geliefert. Für kundenspezifische Verpackungen aus Wellpappe und Faltschachtelkarton gelten folgende Liefermengentoleranzen: ±30% für Aufträge bis 500 m2, ±20% für Aufträge zwischen 500 und 1’000 m2, ±15% für Aufträge zwischen 1’000 und 2’500 m2 und ±10% für Aufträge über 2‘500 m2 pro Lieferposition.
8. Lieferbedingungen Für Lieferungen unter CHF 100.— wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 30.— verrechnet. Die Transportkosten für
Lieferungen bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 400.— werden separat in Rechnung gestellt. Lieferungen ab CHF 400.— erfolgen franko Domizil. LSVA oder andere Taxen werden zusätzlich ausgewiesen. Tauschgebinde wie Paletten, Kisten und andere Behälter werden zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nach Erhalt der Sendung nicht innert 60 Tagen und in einwandfreiem Zustand retourniert werden. Bei Abrufaufträgen gelten die im Vertrag genannten Konditionen.